Zu Ende, aber nicht vorbei
Der Umgang mit der NS-Zwangsarbeit nach 1945
Mit der Befreiung bei Kriegsende versuchten die meisten Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter so schnell wie möglich in ihre Heimatländer zurück zu gelangen. Ebenfalls gab es Zwangsrepatriierungen. Zu Hause stießen die Heimkehrer häufig auf Gleichgültigkeit oder auch Vorbehalte, denn viele stempelten die Rückkehrer pauschal als Verräter ab, die für den Feind gearbeitet hätten. Die Sowjetunion hatte die ehemaligen „Ostarbeiter“ in Verdacht, Feindkollaborateure gewesen zu sein. Deshalb wurden manche von ihnen festgenommen und in sowjetische Strafarbeitslager eingewiesen.
Als „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ ahndeten die Alliierten Zwangsarbeit im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher mit harten Urteilen. In der DDR und der Bundesrepublik wurden die Organisation und der Einsatz von Zwangsarbeit nicht verfolgt, lediglich Straftaten an Zwangsarbeitern. Zudem bagatellisierte man Zwangsarbeit als unvermeidliche Kriegsfolge, wodurch Täter in Westdeutschland meist geringe Strafen erhielten oder straffrei davonkamen. In der DDR wurden NS-Täter mit teils hohen Strafen abgeurteilt, in allerdings nicht rechtmäßigen Schauprozessen.
Jahrzehntelang verweigerten Staat und Wirtschaft eine Entschädigung für ehemalige Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter. Die Auseinandersetzung mit NS-Zwangsarbeit setzte sehr spät ein. Erst in den 1980er Jahren begann sich die deutsche Öffentlichkeit langsam mit dem Thema zu beschäftigen. Individuelle Entschädigungszahlungen von Staat und Wirtschaft erfolgten ab dem Jahr 2000. Noch lebende ehemalige Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter erhielten einen symbolischen Betrag ausgehändigt. Bis heute nicht entschädigt werden ehemalige sowjetische Kriegsgefangene und italienische Miliitärinternierte.