Wer leben will, riskiert das Leben
Disziplinierung durch Terror
Die Überwachung, Disziplinierung und schlussendlich die Terrorisierung der Millionen von Zwangsarbeitern gehörte – neben der Verfolgung des deutschen Widerstandes und der Ermordung der europäischen Juden – zu den Hauptaufgaben von Polizei, Gestapo und Justiz während des Zweiten Weltkrieges.
Die institutionellen und die personellen Ressourcen, die die staatlichen Sicherheitsbehörden aufwendeten, um die Zwangsarbeiter zu überwachen, waren groß. Denn mit dem Zwangsarbeitereinsatz verbanden sich sicherheitspolitische und ideologische Befürchtungen. Bereits jeder Verdacht auf Sabotage oder Diebstahl, Arbeitsverweigerung, Widerstand, „Bandenbildung“ oder verbotenen Umgang zwischen deutschen Frauen und Zwangsarbeitern wurden streng bestraft: durch Inhaftierung in Gefängnissen, Gestapo-Arbeitslagern und Konzentrationslagern oder durch Urteil eines der vielen „Sondergerichte“ der Justiz, die in Schnellverfahren „kurzen Prozess“ machen sollten. Die „Sondergerichte“ verhängten in vielen Fällen die Todesstrafe – zum Kriegsende immer mehr auch gegen Westeuropäer, für die die NS-Justiz bis Kriegsende zuständig blieb. Vergehen von Osteuropäern und Polen ahndete die Gestapo im Rahmen der „Sonderbehandlung“ (Hinrichtung ohne Urteil) selbst.
Die Firmen machten sich zum Handlanger des NS-Terrorsystems: nicht nur, indem sie „kleinere“ Strafen selbst verhängten, sondern v. a. dadurch, dass sie „auffällige“ Zwangsarbeiter meldeten, wodurch diese erst in die Mühlen von Polizei, Gestapo und Justiz gerieten.